Die Anwesenden wurden von David Lauber, Leiter Privat- und Geschäftskunden der Aargauischen Kantonalbank Brugg, begrüsst.
Danach orientierte Herr Stadtschreiber Matthias Guggisberg über die Reihenfolge und Fristen der vielfältigen Aufgaben, welche bei einem Todesfall zu erledigen sind. Er brachte auch sehr gut zum Ausdruck, dass die Bewohnerinnen und Bewohner bei einem Todesfall jederzeit mit der Unterstützung der Stadtverwaltung rechnen dürfen. Neben der Auflistung von wichtigen Telefonnummern wurde im Referat auch auf die Bestattungsart sowie die Möglichkeiten einer Abdankung eingegangen.
Von Herrn Antonino Vecchio, Berater Privatkunden der AKB, erfuhren die Teilnehmenden, was passiert, wenn die Bank Kenntnis vom Tod eines Kunden erhält. Welche Vorkehrungen bereits zu Lebzeiten getroffen werden können, damit Bankkonten nicht gesperrt werden.
Im letzten Referat informierte Herr Martin Burckhardt, Leiter Nachlassplanung und Erbteilungen (AKB), über die Nachlassplanung, die Erbfolge, das Erbrecht mit Ausblick auf die Revision des Erbrechts per 01.01.2023. Zum Schluss streifte er noch den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung.
Mit der Abgabe eines Dossiers mit Handlungsschritten und Zusatzinformationen wurde das Ziel „Orientierung im Ernstfall“, erreicht (die AKB hält noch ein paar Dossiers zur Abholung bereit).
Im Anschluss an die Veranstaltung wurde den Gästen ein feiner Apéro offeriert – vielen Dank!
Linda Baldinger, Vorstand Seniorenrat Brugg